Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Umfang der PSA-Richtlinie

In der Richtlinie sind PSA folgendermaßen definiert: Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden.

Die Ziele der PSA-Richtlinie lauten:

  • grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bereit zu stellen, die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) erfüllen müssen,, um den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten;
  • Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der Union aufzustellen. Die Richtlinie bezieht sich auf jede einzelne PSA, die auf den europäischen Markt gebracht und/oder im europäischen Markt eingesetzt werden soll.

Demzufolge bezieht sich die Richtlinie auf neue PSA, die in den Mitgliedstaaten hergestellt werden, und gebrauchte PSA, die von außerhalb der Europäischen Gemeinschaft eingeführt werden.

Anforderungen der PSA-Richtlinie

Die PSA-Richtlinie definiert die „grundlegenden Anforderungen“, die zum Zeitpunkt der Herstellung und vor der Vermarktung der PSA erfüllt werden müssen: die allgemeinen Anforderungen, die für alle PSA gelten; die zusätzlichen Anforderungen, die für bestimmte PSA gelten; und die zusätzlichen Anforderungen, die für bestimmte Risiken gelten.

Diese Anforderungen beziehen sich beispielsweise:

auf bestimmt, mit dem Produkt verbundenen Risiken, wie die physikalische und mechanische Beständigkeit, die Entflammbarkeit, die chemischen, elektrischen oder biologischen Eigenschaften, die Hygiene und die Radioaktivität.

  • auf das Produkt und/oder seine Leistung, wie die Bestimmungen zu Materialien, Design, Konstruktion, Herstellungsverfahren oder Herstelleranweisungen.
  • Die Richtlinie hält die grundlegende(n) Schutzzielsetzung(en) fest (beispielsweise mithilfe einer beispielhaften Liste).
  • Es kann auch eine Kombination dieser drei Aspekte auftreten. Die Richtlinie beschreibt sowohl die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (EHSRs) für PSA, als auch die Verfahren zur Konformitätsbeurteilung, welche im Hinblick auf Produkte zum Schutz gegen ernsthaftere Risiken die Intervention einer „benannten Stelle“ erfordern.

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