Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

Die Ziele der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit bestehen im Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher und in der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktion des europäischen Binnenmarktes. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit soll ein hohes Maß an Produktsicherheit innerhalb der Europäischen Union für Konsumgüter gewährleisten, die keinen branchenspezifischen Rechtsvorschriften, beispielsweise Spielwaren, Chemikalien, Kosmetik, Maschinen usw., unterliegen. Die überarbeitete Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) trat am 15. Januar 2004 in Kraft. Sie wird durch die Consumer Product Safety Regulation (CPSR), die für 2015 erwartet wird, ersetzt werden.

Anforderungen der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)

Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit stellt allgemeine Sicherheitsanforderungen an alle Produkte, die auf den Verbrauchermarkt gebracht werden, oder alle Produkte, die wahrscheinlich von Verbrauchern genutzt werden. Dies beinhaltet auch alle Produkte, die eine Dienstleistung anbieten. Antiquitäten oder gebrauchte Produkte, die repariert werden müssen, unterliegen diesen Anforderungen nicht.

Laut der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, stellt ein sicheres Produkt keine Gefahr oder eine geringere Gefahr dar, die vom Gebrauch des Produkts abhängig ist und angesichts der Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit und Sicherheit von Personen akzeptabel ist.

Ein Produkt wird als sicher betrachtet, wenn es die Sicherheitsbestimmungen der europäischen Gesetzgebung oder, wenn keine derartigen Bestimmungen vorliegen, die spezifischen nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten, in denen es vermarktet oder verkauft wird, erfüllt. Ein Produkt wird ebenfalls als sicher betrachtet, wenn es der Europäischen Norm, die anhand der Verfahren in dieser Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit eingeführt wurde, entspricht, aber ein Risikobewertungsbericht erforderlich ist. Wenn keine derartigen Bestimmungen oder Normen vorhanden sind, wird die Produktkonformität anhand der folgenden Aspekte bestimmt:

  • freiwillige nationale Standards (die andere relevante Europäische Normen ersetzen, die Empfehlungen der Kommission (mit Leitlinien zur Beurteilung der Produktsicherheit);
  • Standards der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt vermarktet oder verkauft wird;
  • Verhaltensregeln zu Sicherheit und Gesundheit;
  • Stand der Technik;
  • Sicherheitserwartungen der Verbraucher.

Verpflichtungen von Herstellern und Vertreibern

Von den Herstellern wird verlangt, dass sie Produkte vermarkten, die die allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Zudem müssen sie:

  • den Verbrauchern die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die dem Produkt innewohnenden Gefahren zu beurteilen, insbesondere, denn diese nicht offensichtlich sind;
  • die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Gefahren zu vermeiden (beispielsweise indem Produkte vom Markt genommen werden, Verbraucher informiert werden, Produkte, die bereits an die Verbraucher geliefert wurden, zurückgerufen werden usw.).

Vertreiber sind ebenfalls verpflichtet:

  • Produkte zu liefern, die die allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllen;
  • die Sicherheit der Produkte auf dem Markt zu überwachen;
  • die notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen, die eine Nachverfolgung der Produkte gewährleisten.

Wenn Hersteller oder Vertreiber entdecken, dass ein Produkt gefährlich ist, müssen sie die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen und gegebenenfalls mit diesen zusammenarbeiten, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.


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