Niederspannungsrichtlinie

Umfang der Niederspannungsrichtlinie

Die Niederspannungsrichtlinie gewährleistet, dass elektrische Ausrüstung mit bestimmten Spannungsgrenzen ein hohes Maß an Schutz für europäische Bürger bietet und zum europäischen Binnenmarkt zugelassen wird. Die Richtlinie bezieht sich auf alle elektrischen Geräte mit einer Spannung zwischen 50 und 1.000 V(AC) und zwischen 75 und 1.500 V(DC). Diese Spannungswerte beziehen sich auf die elektrische Ein- und Ausgangsspannung und nicht auf die Spannung im Innern des Geräts. Die Gesundheitsaspekte der Emission elektromagnetischer Felder fallen für die meisten elektrischen Geräte ebenfalls unter die Niederspannungsrichtlinie.

Die Richtlinie deckt alle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für alle Geräte innerhalb ihres Umfangs und stellt sicher, dass elektrische Ausrüstung sicher und in den dafür vorgesehenen Anwendungen eingesetzt wird. Leitlinien zur Anwendung und Empfehlungen sind verfügbar - einschließlich der Dokumente und Empfehlungen der LVD Administrative Co-operation Working Group (LVD ADCO) - sowie die Stellungsnahmen der Europäischen Kommission im Rahmen der Richtlinie.

Die Niederspannungsrichtlinie ist eine der ältesten Binnenmarktrichtlinien, die vor dem „neuen“ oder „globalen“ Ansatz ratifiziert wurde. Die Richtlinie bezieht sich auf elektrische Ausrüstung, die für den Gebrauch innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt ist. Die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten trat am 16. Januar 2007 in Kraft. Ihre Vorgängerin, die Richtlinie 73/23/EWG wurde am selben Datum aufgehoben. Die Richtlinie 2006/95/EG wurde am 20. April 2016 durch die Richtlinie 201/35/EU ersetzt.

Vermarktung

Elektrische Geräte dürfen auf den Markt gebracht werden, wenn Sie die Sicherheitsanforderungen in Anhang I dieser Richtlinie erfüllen in Bezug auf:

  • die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Geräte;
  • die Gefahren, die durch elektrische Geräte verursacht werden;
  • die Gefahren, die durch externe Einflüsse auf elektrische Geräte verursacht werden.

Der freie Verkehr elektrischer Geräte darf nicht behindert werden, wenn diese die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Hersteller können selbst bestimmen, wie Sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen wollen.

Placing on the market

Bevor elektrische Geräte auf den europäischen Markt gebracht werden:

  • müssen der Hersteller oder sein autorisierter Vertreter innerhalb der Europäischen Union die CE-Kennzeichnung an jedem Produkt anbringen und eine schriftliche europäische Konformitätserklärung aufstellen;
  • muss der Hersteller die technischen Unterlagen erstellen.

Diese europäische Konformitätserklärung muss wenigstens 10 Jahre, nachdem das Produkt auf den Markt gebracht wurde, in den technischen Unterlagen aufbewahrt werden. Wenn Sie Ihre technischen Unterlagen mit ProductIP erstellen, sorgen wir dafür, dass Ihre technischen Unterlagen zehn Jahre lang verfügbar bleiben.


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