ElektroMagnetische Verträglichkeit (EMV) Richtlinie

2014/30/EU ersetzt sie dem 20. April 2016 die Richtlinie 2004/108/EG und bezieht sich auf die elektromagnetische Verträglichkeit von elektronischen Geräten. Es ist die dritte Richtlinie, denn am 15. Dezember 2004 ersetzte die Richtlinie 2004/18/EG die vorherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG. Die aktuelle Richtlinie verfolgt dieselben Ziele: Gewährleistung des freien Verkehrs von elektronischen Geräten und Anlagen und die Schaffung eines akzeptablen elektromagnetischen Umfeldes innerhalb des gemeinschaftlichen Gebiets der Europäischen Union. Sie beschreibt die wesentlichen Anforderungen und Kriterien, die vor der Anmeldung der CE-Kennzeichnung erfüllt werden müssen.

Wesentliche Anforderungen der EMV-Richtlinie

Die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen ist verpflichtend, denn sie sind rechtsverbindlich für alle Geräte, die unter die EMV-Richtlinie fallen. Es dürfen nur konforme Geräte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft auf den Markt gebracht und/oder in Betrieb genommen werden.

Die wesentlichen Anforderungen sind in zwei Teile geteilt:

1. Schutzanforderungen

Geräte müssen auf solche Weise gestaltet und hergestellt sein, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, dass gewährleistet ist, dass:

die erzeugte elektromagnetische Störung nicht die Grenze überschreitet, über der Funk- und Telekommunikationsausrüstung oder andere Geräte nicht ordnungsgemäß funktionieren können; der Grad der Unempfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Störungen dem beabsichtigten Gebrauch entspricht, sodass ein Betrieb ohne inakzeptable Verschlechterung des beabsichtigten Gebrauchs möglich ist.

2. Spezifische Anforderungen für Festinstallationen

Installation und beabsichtigter Gebrauch der Komponenten.

Eine Festinstallation wird unter Anwendung guter technischer Praxis und unter Berücksichtigung der Informationen zum beabsichtigten Gebrauch ihrer Komponenten installiert, in der Absicht, die im ersten Punkt beschriebenen Schutzanforderungen zu erfüllen. Diese gute technische Praxis muss dokumentiert werden und die Dokumentation sollte von der/den verantwortlichen Person(en) aufbewahrt und den zuständigen nationalen Behörden zu Inspektionszwecken zur Verfügung gestellt werden, solange die Festinstallation in Betrieb ist.

Anwendbarkeit der EMV-Richtlinie

Jedes Unternehmen, das ein Produkt herstellt, das unter die EMV-Richtlinie fällt, muss diese grundlegenden Anforderungen erfüllen, bevor das Produkt rechtmäßig auf den Markt gebracht werden kann. Um die Konformität eines Produktes zu belegen, müssen eine „Konformitätsbeurteilung“ durchgeführt und eine Konformitätserklärung abgegeben werden, wonach die CE-Kennzeichnung auf das Produkt aufgebracht werden muss. Die Dokumentation, die die Einhaltung aller Anforderungen beweist, muss in den technischen Unterlagen aufbewahrt werden. Anhang II, III und IV der EMV-Richtlinie enthalten alle Einzelheiten zu diesem Verfahren.

Unsere Konformitätsmanagementlösung stellt Ihnen die umfassendste, produktspezifische Anforderungsliste zur Verfügung und ermöglicht Ihnen die Erstellung technischer Unterlagen, die die Konformität belegen. Möchten Sie mehr über die EMV-Richtlinie, die zu erfüllenden Anforderungen und die Gültigkeit der Richtlinie auf Ihre Produkte erfahren?

Umfang der EMV-Richtlinie

Alle elektrischen Geräte und Installationen beeinflussen sich gegenseitig, wenn sie miteinander verbunden sind oder eng zusammen stehen. In einigen Fällen können Sie beispielsweise eine Interferenz zwischen Ihrem Fernsehgerät, Ihrem Mobiltelefon/Tablet, Ihrem Radio und der benachbarten Waschmaschine oder Stromkabel feststellen.

Der Zweck der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) besteht darin, alle diese Nebenwirkungen unter angemessener Kontrolle zu halten. EMV verlangt von allen bestehenden und zukünftigen Techniken und Technologien die Verringerung der Störung und die Verbesserung der Unempfindlichkeit.

Das wichtigste Ziel der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, die am 15. Dezember 2004 in Kraft getreten ist, besteht in der Regulierung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten;

  • Ausrüstung (Geräte und Festinstallationen) müssen die EMV-Anforderungen erfüllen, wenn sie auf den Markt gebracht und/oder in Betrieb genommen werden;
  • Die Anwendung einer guten technischen Praxis ist für Festanlagen vorgeschrieben, wobei die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten befugt sind, bei Nichtkonformität entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die EMV-Richtlinie beschränkt zunächst die elektromagnetischen Emissionen von Geräten, um sicher zu stellen, dass sie bei sachgemäßem Gebrauch Funk und Telekommunikation sowie andere Geräte nicht stören. Die Richtlinie verwaltet auch die Störungsunempfindlichkeit solcher Geräte und möchte sicherstellen, dass diese Geräte bei sachgemäßem Gebrauch nicht von Radiostrahlung gestört werden.

Um zu gewährleisten, dass dieser Prozess auch für zukünftige technische Entwicklungen geöffnet bleibt, beschreibt die EMV-Richtlinie lediglich die grundlegenden Anforderungen in groben Zügen und bietet keine Garantie für einen absoluten Schutz von Ausrüstung.

Die EMV-Richtlinie reguliert ebenfalls nicht die Sicherheit von Geräten in Bezug auf Personen, Haustiere oder Eigentum; sie bezieht sich lediglich auf die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. So verlangen beispielsweise wichtige Anforderungen unter der Richtlinie, dass alle elektromagnetischen Störungen:

  1. die korrekte Funktion von Geräten nicht beeinträchtigen;
  2. Funkkommunikation, Stromversorgungsnetze oder Telekommunikationsnetze nicht beeinträchtigen;
  3. die Fähigkeit eines Produkts, ohne Beeinträchtigung durch elektromagnetische Störungen zu funktionieren, nicht beeinträchtigen.

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