Bauproduktenverordnung

Am 01. Juli 2013 trat die europäische Bauproduktenverordnung 305/2011/EU in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die alte Bauproduktenverordnung 89/106/EWG aus dem Jahr 1989.
Bauprodukte unterliegen den Regeln über den freien Güterverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Regeln über die Sicherheit von Gebäuden, Gesundheit, Dauerhaftigkeit, Energiewirtschaftlichkeit und dem Umweltschutz. Die neue EU-Verordnung soll den bestehenden Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten vereinfachen und verdeutlichen. Darüber hinaus soll sie für verlässliche Informationen über Bauprodukte in Bezug auf ihre Leistung sorgen. Dies wird erreicht, indem eine „gemeinsame technische Sprache“ bereitgestellt wird, die einheitliche Beurteilungsmethoden bezüglich der Leistung von Bauprodukten bietet. Diese gemeinsame technische Sprache muss angewendet werden von:

  • den Herstellern bei der Erklärung der Leistung ihrer Produkte, aber auch von
  • den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Spezifizierung der Anforderungen und von
  • den Benutzern (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen usw.) bei der Auswahl der Produkte, die für die beabsichtigte Verwendung im Bauwerk am besten geeignet sind.

Umfang der Bauproduktenverordnung

Der Umfang der BauPVO und der angeschlossenen CE-Kennzeichnung ist auf die Produkteigenschaften beschränkt, für die nationale Bestimmungen in Bezug auf die Verwendung der Produkte in wenigstens einer der folgenden Kategorien bestehen:

  1. Mechanische Festigkeit und Stabilität
  2. Sicherheit im Brandfall
  3. Hygiene, Gesundheit und Umwelt
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  5. Lärmschutz
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz
  7. Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen


Die nationalen Bestimmungen zu diesen Aspekten variieren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, was bedeutet, dass ein Produkt trotz CE-Kennzeichnung für bestimmte Anwendungen oder die Nutzung in einigen Mitgliedstaaten nicht geeignet ist.

Änderungen der Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung 305/2011/EU baut auf der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG auf und möchte technische Hindernisse für den Handel von Bauprodukten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausräumen. Um dies zu erreichen, umfasst die BauPVO vier wesentliche Elemente:

  • ein System harmonisierter technischer Spezifikationen
  • ein vereinbartes System zur Konformitätsbeurteilung für jede Produktfamilie
  • ein Regelwerk für benannte Stellen
  • CE-Kennzeichnung von Produkten

Die Bauproduktenverordnung harmonisiert die Bewertungs- und Prüfmethoden, die Mittel zur Erklärung der Produktleistung und das System zur Konformitätsbeurteilung für Bauprodukte. Sie harmonisiert allerdings nicht die nationalen Bauvorschriften. Die Auswahl der vorgeschriebenen Werte für eine bestimmte Verwendung ist den Regulierungsbehörden und den öffentlichen/privaten Beschaffern auf nationaler Ebene überlassen. Nichtsdestotrotz müssen diese vorgeschriebenen Werte einheitlich ausgedrückt werden (technische Sprache), angepasst an die harmonisierten technischen Spezifikationen.

Die wichtigste Änderung in der neuen Bauproduktenverordnung ist die Verpflichtung der Hersteller zur CE-Kennzeichnung aller ihrer Produkte, die unter eine harmonisierte europäische Norm (hEN) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) fallen. Dabei handelt es sich um eine wesentliche Änderung, denn die CE-Kennzeichnung war unter den Bestimmungen der Bauproduktenrichtlinie freiwillig.

Neben der CE-Kennzeichnung selbst, versucht die BauPVO auch die Anbringung der CE-Kennzeichnung zu klären. Die CE-Kennzeichnung wird an Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) abgegeben hat. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Bauprodukt, zeigen die Hersteller, dass sie die Verantwortung für die Konformität des Produkts, einschließlich seiner erklärten Leistung, übernehmen. Die Leistungserklärung ist ein wesentliches Konzept der Bauproduktenverordnung und dient der Bereitstellung von Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften des Produkts, das ein Hersteller auf den Markt bringen möchte. Diese Leistungserklärung muss wenigstens 10 Jahre in den technischen Unterlagen des Produkts aufbewahrt werden. ProductIP kann dafür sorgen. Darüber hinaus sollen vereinfachte Verfahren eingeführt werden, die die Kosten für die Unternehmen, insbesondere KMU, senken und Organisationen, die für die Beurteilung der Leistung von Bauprodukten und die Prüfung der Produktbeständigkeit verantwortlich sind, strengere Kennzeichnungsvorschriften auferlegen.


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