REACH-Verordnung

Der Umgang mit der REACH-Verordnung ist eine Herausforderung für Unternehmen. Es müssen viele Fragen beantwortet werden. Wann muss ich mich registrieren? Ist REACH auf mein Produkt anwendbar? Bezieht sich die Verordnung auch dann auf mein Produkt, wenn es keine Chemikalien enthält? Muss ich als Importeur oder nachgeschalteter Anwender betrachtet werden? Worin bestehen meine Verpflichtungen? Was können die Verbraucher von mir verlangen?

Die ProductIP-Plattform bietet Ihnen die Informationen, die Sie benötigen, um zu wissen, ob REACH auf Ihr Produkt anwendbar ist und welche Handlungen unternommen werden müssen, um REACH-Konformität zu erreichen. Immer wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) hinzugefügt werden, werden Sie automatisch darüber informiert und sind Sie in der Lage, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Sie werden wissen, welche Schritte dies sind. Und Sie werden in der Lage sein, Ihre Lieferanten um die korrekte Dokumentation zu bitten, um die Konformität zu belegen und Prüfungen wirksam zu organisieren, wenn Sie wissen, nach welchen Stoffen Sie suchen müssen.

Unsere Experten haben ein kleines Dokument mit den wichtigsten Informationen zu den CE-Vorschriften erstellt. Mehr erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Experten auf und stellen Sie Ihre Fragen oder suchen Sie nach relevanten Ressourcen innerhalb der ProductIP-Plattform!

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Komplexe Angelegenheit

Wenn Ihr Unternehmen Produkte auf den Markt bringt, haben Sie mit der REACH-Verordnung zu tun. Diese bezieht sich nicht nur auf chemische Stoffe (beispielsweise Tinte oder Farbe), sondern auf alle Produkte und ihre Verpackung. Der Umgang mit dieser Verordnung ist schwierig:

  • Was Sie unternehmen müssen (Registrierung, Meldung, Kommunikation, Information, Sicherheitsdatenblätter usw.) hängt davon ab, ob es sich bei Ihrem Produkt um einen chemischen Stoff, eine Mischung oder ein Produkt handelt.
  • Es hängt auch vom Volumen ab.
  • Es ist eng mit der Klassifizierung und Kennzeichnung von Produkten verbunden.
  • Zudem werden Sie unterschiedliche Auslegungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden.
  • Und darüber hinaus wird die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der europäischen REACH-Gesetzgebung immer länger. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Aktualisierung dieser SVHC-Liste oder der Berechtigungsliste genau im Auge behalten müssen. Bei jeder Aktualisierung einer SVHC-Liste müssen die Unternehmen ihre Produkt und ihre Verpflichtungen unter REACH neu bewerten.
  • Und vergessen Sie nicht die Beschränkungen in Anhang XVII.

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