Neuer Rechtsrahmen

Um die Realisierung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für den europäischen Markt zu fördern und den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, hat die Europäische Union ein gesetzliches Rahmenwerk geschaffen. Dieser neue Rechtsrahmen (New Legislative Framework, LNF 2015) besteht aus Richtlinien und Vorschriften, die sich auf alle Produkte beziehen, die auf dem europäischen Markt verkauft werden. Die vorherige Version des Rechtsrahmens datiert vom 01. Januar 2010. Der neue Rechtsrahmen stellt die gesetzliche Grundlage für die Konformitätsgesetzgebung in Bezug auf Non-Food-Produkt innerhalb der Europäischen Union dar. Dieser Rahmen definiert die Stakeholder und ihre Verpflichtungen von den verschiedenen Rollen innerhalb der Lieferkette bis hin zur Rolle der Marktaufsichtsbehörden.

Formale Nichtkonformität: Sind Sie bereit?

Obwohl die folgende Aktualisierung des neuen Rechtsrahmens von der Europäischen Kommission noch nicht formalisiert wurde, wurden seinen Bestimmungen in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt. Alle 10 Neufassungsrichtlinien wurden 2014 veröffentlicht, einschließlich eines Artikels zur formalen Nichtkonformität, aber auch die bereits 2009 veröffentlichte Spielzeugrichtlinie enthält diesen Artikel.

Weitere Informationen finden Sie auf Seite 20 Absatz 9.2 dieses Dokuments der Europäischen Kommission:

„In Bezug auf ein Produkt, auf das die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union anwendbar sind, stellt ein formaler Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften für die Marktaufsichtsbehörden einen ausreichenden Grund dar, anzunehmen, dass das Produkt eine Gefahr darstellt, in einem der folgenden Fälle:

(a) die CE-Kennzeichnung oder andere Kennzeichnungen, die von den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union verlangt werden, wurden nicht oder falsch angebracht;

(b) die EG-Konformitätserklärung wurde, falls erforderlich, nicht ausgestellt oder nicht ordnungsgemäß ausgestellt;

(c) die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder nicht vollständig;

(d) die vorgeschriebene(n) Etikettierung oder Gebrauchsanweisungen sind unvollständig oder nicht vorhanden.

Ungeachtet dessen, ob die Risikobewertung zeigt, dass das Produkt tatsächlich eine Gefahr darstellt, werden die Marktaufsichtsbehörden vom Wirtschaftsakteur verlangen, die formale Nichtkonformität zu beseitigen. Wenn der Wirtschaftsakteur dies versäumt, werden die Marktaufsichtsbehörden sicherstellen, dass das Produkt vom Markt genommen oder zurückgerufen wird.“

Schlussfolgerung: Wenn Sie die Konformität Ihres Produktes nicht beweisen können, können die Behörden von Ihnen den Rückruf des Produkts verlangen, was nicht nur kostspielig, sondern auch rufschädigend ist. Noch haben Sie Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. ProductIP lässt Sie nicht im Stich.


Share this post via: