Marktaufsichtsbehörden

Die Marktaufsicht ist unerlässlich, wenn der europäische Binnenmarkt reibungslos funktionieren soll. Sie schützt die Verbraucher und Arbeitnehmer in Europa vor Risiken, die durch nicht konforme Produkte entstehen. Darüber hinaus unterstützt die Marktaufsicht den Schutz verantwortungsvoller Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch Wirtschaftsakteure, die die Regeln nur teilweise umsetzen oder vollständig ignorieren.

Wenn Marktaufsichtsbehörden auf nicht konforme Produkte stoßen, können sie alle notwendigen Handlungen unternehmen, einschließlich Verbote, Widerrufe und Rückrufe von Produkten, um deren Verbreitung zu stoppen.

Haben Sie unsichere Produkte entdeckt?

Wenn Sie in den Niederlanden ein unsicheres Produkt melden möchten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Im Folgenden sind die wichtigsten Ansprechpartner aufgeführt:

Probleme mit Behörden?

Haben Sie Probleme mit den Marktaufsichtsbehörden und/oder möchten Sie Ihr Unternehmen auf eine Prüfung vorbereiten? Wir können Ihnen alle wichtigen Produktanforderungen zur Verfügung stellen und Ihnen eine ordnungsgemäße Verwaltung der gesamten Konformitätsdokumentation ermöglichen, um künftige Probleme zu vermeiden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder befolgen Sie die betreffenden Schritte unter der Rubrik „Sofortbedarf“ auf der Homepage.

Marktaufsicht ist komplex

  • Obwohl der Europäische Wirtschaftsraum als Binnenmarkt betrachtet wird, ist die Marktaufsicht auf nationaler Ebene organisiert, was bedeutet, dass jedes Land seine eigenen Marktaufsichtsbehörden hat. Die europäische Gesetzgebung enthält spezifische Anforderungen für die Organisation der Marktaufsicht. Dennoch werden diese von jedem Land anders ausgelegt.
  • Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind für die Gewährleistung einer starken und wirksamen Marktaufsicht verantwortlich. Die Mitgliedstaaten haben ihren Marktaufsichtsbehörden zu diesem Zweck Befugnisse und Ressourcen zugewiesen. Die verschiedenen nationalen Marktaufsichtsbehörden arbeiten auch in Marktansatz- und Aufsichtsprogrammen zusammen.
  • Der neue Rechtsrahmen, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 756/2008 und der Beschluss Nr. 768/2008/EG, definiert die Produktkonformitätsanforderungen. Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen die Marktaufsichtsbehörden informieren, wenn ein Produkt nicht den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. Hersteller, Importeure und Vertreiber sind zur Zusammenarbeit mit den Marktaufsichtsbehörden und gegebenenfalls zur Ergreifung korrektiver Maßnahmen verpflichtet.

Die Marktaufsichtsbehörden verwenden das RAPEX Schnellinformationssystem für den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten über Produkte, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.


Share this post via: